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Spezialleistung Ablauf

BVB VIA EHT IM DATENTRANSFER (eventuell inkl. SL-Formular) Spezialleistung wird im FKT besprochen und freigegeben bzw. abgelehnt. FKT prüft ob alle relevanten Daten für die Beauftragung erfasst sind (Spezialleister, Dauer, Kontingent, ggf. Ziele) ansonsten wird direkt bei SA urgiert bzw. Formular übermittelt. SL ABGELEHT: Info geht an BVB inkl. Begründung (Budget). – ENDE ABLAUF SL readmore Spezialleistung Ablauf

Dokumentation/Berichtswesen 

Die Fachkräfte der ArGe sind verpflichtet Betreuungspläne und Berichte (Entwicklungs- und Abschlussberichte) zeitgerecht zu verfassen. Anlassbezogene Fallinformationen (z.B. Kurzmitteilungen) werden im Bedarfsfall  verfasst.   Die Freigabe des Berichts erfolgt vorab über die zuständige Teamkoordination. Die Dokumente werden für die Freigabe als Worddokument in die Social DB unter Verträge/Hilfepläne hochgeladen und anschließend von der Tko als PDF-Datei readmore Dokumentation/Berichtswesen 

Urlaube/Krankenstände

URLAUBE: Die FK der ArGe Voitsberg planen ihre Urlaube in Absprache mit ihrer Einrichtung grundsätzlich selbständig.  Auch das Organisieren einer Vertretung passiert durch die FK eigenständig – in Absprache mit der jeweiligen ArGe-Teamkoordination.  In jedem Fall sind die Familien über die Abwesenheit zu informieren, und sollte keine Vertretung in der Familie sein, muss die Familie readmore Urlaube/Krankenstände

Krisen- und Bereitschaftsdienst

Ablauf in einem Kriseneinsatz im Rahmen der Flexiblen Hilfen Gerade bei akuten Krisen bzw. Gefährdungen zeigt sich die Relevanz einer engen, vertrauensvollen Kooperation und von exakt definierten Abläufen zwischen der behördlichen Sozialarbeit und den Flexiblen Hilfen. Diese Abläufe werden im Diskurs laufend reflektiert und adaptiert, um im Notfall schnell, unbürokratisch und strukturiert handlungsfähig zu sein. readmore Krisen- und Bereitschaftsdienst

Gefährdung des Kindeswohls

RISIKO- und GEFÄHRDUNGSBEREICH In der Einzelfallhilfe Case Management wird eine Unterscheidung in Risiko- und Gefährdungsbereich getroffen. Die Einschätzung obliegt den zuständigen Sozialarbeiter:innen der BVB.  Der Risikobereich rechtfertigt keine Eingriffe in elterliche Rechte. Die Hilfe kann rechtlich gesehen jederzeit von der Familie beendet werden.  Im Gefährdungsbereich liegt eine drohende oder manifeste Kindeswohlgefährdung vor, die einen Eingriff readmore Gefährdung des Kindeswohls